Anzeige

Bundestagswahl 2017 Wo dürfen Wahlplakate hängen? Was darf drauf? Und wer entscheidet das eigentlich?

Wo dürfen Wahlplakate hängen? Was darf plakatiert werden? Und wer entscheidet das?
Ein Wahlplakat reiht sich an das nächste - nur: Wer entscheidet, wo und was und wie lange die Wahlwerbung hängen darf?
© Wolfgang Kumm/dpa
Die Bundestagswahl steht vor der Tür, der Wahlkampf läuft an. Das ist nicht zuletzt an den vielen Plakaten zu sehen. Doch: Wer entscheidet eigentlich, welche Partei wo ihr Plakat aufhängen darf? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Einfach ein paar Wahlplakate der bevorzugten Partei unter den Arm klemmen, losziehen und plakatieren? So einfach ist es nicht. Hinter der Platzierung von Wahlwerbung steckt ein durchaus komplizierter Prozess, mitunter rechtliche Vorgaben. Die obendrein nicht (immer) bundesweit einheitlich gelten: Für die Genehmigung von Wahlplakaten sind, kurz gesagt, die Gemeinden zuständig. 

Also hat der stern bei Deutschlands durchschnittlichster Gemeinde nachgefragt: Haßloch (Rheinland-Pfalz). Seit knapp 30 Jahren beobachtet die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) das Einkaufsverhalten der rund 20.000 Einwohner und zieht daraus Schlüsse für das gesamte Bundesgebiet. Deutschlands Mustergemeinde wird auch gern für politische Stimmungsbarometer herangezogen.

Dennoch der Hinweis: Die Handhabung in der Gemeindeverwaltung von Haßloch ist nicht automatisch auf jede andere Gemeinde oder Stadt in Deutschland zu übertragen - und daher exemplarisch zu betrachten.    

Wo dürfen Wahlplakate aufgehängt werden - und wer entscheidet das?

Über den Standort von Wahlplakaten entscheiden nicht die Parteien, sondern die zuständige Gemeinde, in der das Werbemittel aufgehangen wird.

Dabei wird zwischen erlaubnisfreien Werbemitteln (etwa kleinformatige Flyer, die auf der Straße verteilt werden) und erlaubnispflichtigen Werbemitteln unterschieden. Wahlplakate oder andere großformatige Werbemittel gehören zu letzterem.

 Wieso? Das Plakatieren in öffentlichem Raum bedarf einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Behörde (zum Beispiel das Ordnungsamt) stellt diese aus. Das Verfahren soll sicherstellen, dass die zuständige Behörde Kenntnis von Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung hat. Diese prüft dadurch auch, ob der Plakat-Wahlkampf einer Partei mit der StVO vereinbar ist - und die Plakate den Straßenverkehr nicht behindern oder gefährden. 

So hat etwa die Gemeinde Haßloch ein Merkblatt mit den Vorgaben zur Plakatierung zusammengestellt. Darin steht etwa, dass aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erlaubt ist, "dass an einer Befestigungsstange/Laternenmast o.ä. mehr als 2 Plakate übereinander angebracht werden". Oder: "Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von 2,50 Meter freizuhalten und eine Restdurchgangsbreite von mindestens einem Meter muss frei bleiben".

Im Allgemeinen gelte laut "Print24" aber: Es darf überall plakatiert werden, solange eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeschlossen ist, die Neutralitätspflicht von Gebäuden (etwa Schulen) gewahrt wird und Privatgebäude nicht (ohne Erlaubnis) plakatiert werden.

Wer entscheidet über den Platz des Wahlplakats?

Kurz gesagt: die Parteien selbst. Denn, zumindest in Haßloch, gilt das Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Reservierungen gibt es nicht. Die Parteien haben sozusagen freie Wahl, wo ihr Wahlplakat schließlich hängt. Natürlich unter Berücksichtigung der vorgegeben Richtlinien, wie etwa dem Merkblatt in Haßloch. Daher ist es nicht unüblich, dass an prominenteren Plätzen innerhalb einer Stadt oder Gemeinde mehrere Wahlplakate verschiedener Parteien etwa übereinander hängen. Auch hier gilt: Alles ist erlaubt, solange die Regeln eingehalten werden. 

Wann darf plakatiert werden?

Auch über den Zeitpunkt der Plakatwerbung entscheidet die Gemeinde. Die nötige Sondernutzungserlaubnis muss allerdings "sechs Wochen vor dem Wahltermin den Parteien (...) zur Sichtwerbung im Straßenraum genehmigt werden", heißt es aus Haßloch. Wer auf einem Privatgrundstück wirbt, kann dies jederzeit tun - allerdings mit der Erlaubnis des Eigentümers.

Und vorher? Wenn eine Partei das Aufhängen von Wahlplakaten ab einem Zeitpunkt vor dem Stichtag - in diesem Jahr wäre das der 14. August - beim Ordnungamt beantragt, "ist es Sache der jeweiligen Kommune, ob die Genehmigung schon vorher oder generell erst zum Stichtag erteilt wird."

In Haßloch hätten vier Parteien eine Plakatierung ab dem 10. August, eine Partei ab dem 13. August, drei Parteien ab dem 15. August und eine Partei ab dem 17. August beantragt. "Allen Parteien wurde ihr Antrag genehmigt", heißt es. 

Wann müssen die Wahlplakate wieder verschwinden?

Auch das liegt im Ermessen der Gemeinde. In der Regel muss die Plakatwerbung aber innerhalb einer Woche nach der Wahl entfernt werden. Im Merkblatt der Gemeinde Haßloch steht, dass die Werbung "spätestens sechs Tage nach der Wahl komplett" zu entfernen sei.

Was darf plakatiert werden?

Eine inhaltliche Vorgabe für Wahlplakate gibt es nicht. Zugespitzte Seitenhiebe gegen den politischen Gegner? Sind erlaubt - solange sie die Verbreitungs- und Meinungsfreiheit sowie der Parteifreiheit nicht verletzen. Kurz gesagt: Auch Wahlwerbung ist durch das Grundgesetz geschützt.

Dementsprechend gibt es auch Grenzen. So sind etwa die Grundrechte anderer zu respektieren (Stichwort: Menschenwürde) und die Nutzung von verfassungswidrigen Symbolen oder Zeichen nicht erlaubt. Auch strafrechtliche Vorschriften und der Jugendschutz sind zu beachten.

Eine zentrale Rolle bei der Gestaltung des Wahlplakats spielt dabei auch Artikel 21 im Grundgesetz. Der Kern: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit", steht darin. Parteien sollen, etwa über Wahlplakate, ihre potenziellen Wähler informieren. Wahlwerbung darf also keinem gewerblichen oder kommerziellem Zweck dienen.

Was kostet ein Wahlplakat?

Einen Pauschalpreis für Wahlplakate gibt es nicht. "Die Plakatierung kostet bei uns in Haßloch nichts", heißt es. "Wobei nirgends geschrieben steht, dass eine Plakatierung im Rahmen des Bundestagswahlkampfes kostenlos erfolgen muss."

Es kommt auch darauf an, um was für ein Plakat es sich handelt - das fängt schon bei der Größe und dem Material an und hört bei der Befestigung auf. Nahezu jede Partei bietet seinen Unterstützern die Möglichkeit, die Kosten für Standorte und Werbeflächen zu spenden. Wer etwa für die SPD spenden möchte, zahlt in Hamburg ungefähr zwischen 100 und 450 Euro - je nach Größe, Art und Standort der Werbefläche. Ähnlich verhält es sich aber auch bei AfD und den Grünen.

Wie viele Plakate dürfen aufgehängt werden?

Wie viele Wahlplakate eine Partei aufhängen darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls - das berichtet "refrago". Demnach richte sich die Anzahl der Wahlplakate vor allem nach der Zahl der vorhandenen Werbeplätze und der Werbewirksamkeit in einer Gemeinde. Im Umkehrschluss heißt das: Pauschal lässt sich die Anzahl von Wahlplakaten, etwa pro Einwohner, nicht festlegen. 

In Haßloch sei für die anstehende Bundestagswahl das Aufhängen von 620 Plakaten genehmigt worden, verteilt auf neun verschiedene Parteien. "Die Anzahl der Plakate soll so genehmigt werden, dass jede Partei sich präsentieren kann und es darf eine Abstufung nach Grad der Parteien erfolgen", heißt es. Für die Bundestagswahl 2017 habe das Ordnungsamt in Haßloch in der Regel die Plakat-Anzahl genehmigt, die die Parteien beantragt haben. Mit einer Ausnahme: die NPD. "Diese hat 50 statt der 100 beantragten Wahlplakate genehmigt bekommen." Grund: "die eben erwähnte Abstufung nach Grad der Partei. Mit 50 genehmigten Plakaten liegt die NPD nun auf Augenhöhe mit ähnlich großen Parteien."

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel